Bankenbranche: Standard für „Beipackzettel“

Berlin (dpa) - Die deutsche Bankenbranche hat einen einheitlichen Standard für „Beipackzettel“ vorgestellt. Dieser soll die Anleger über Risiken von Finanzprodukten informieren.

Das solle die Transparenz und Vergleichbarkeit der Beratung verbessern, teilte der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) als Dachorganisation von Banken und Sparkassen am Montag (14. März) in Berlin mit. Der Standard gehe teils über das vom 1. Juli an geltende Anlegerschutzgesetz hinaus und sehe etwa auch Angaben über die Verfügbarkeit des investierten Geldes vor. Weitere Punkte sind demnach unter anderem die Beschreibung der Funktionsweise eines Produkts, Beispielszenarien sowie Risiken, Kosten und Provisionen.

Um Bankkunden besser vor Folgen von Falschberatung zu schützen, hatte der Bundestag im Februar das Anlegerschutzgesetz beschlossen. Trotz Branchenprotesten sieht es auch ein Register für Anlageberater vor. Diese Datenbank soll die Finanzaufsicht Bafin führen. Für die „Beipackzettel“ für Anlagen hatten die Verbände der Kreditwirtschaft ursprünglich jeweils eigene Entwürfe vorgestellt und sich dann auf einen Standard geeinigt.