Infos im Überblick: Die Sozialwahl startet

Berlin (dpa) - Die Sozialwahl 2011 steht ins Haus. Viele Bürger bekommen in diesen Tagen per Post die Wahlhinweise. Doch kaum einer weiß, wofür er eigentlich seine Stimme abgeben soll. Hier gibt es die wichtigsten Informationen im Überblick.

Mit rund 48 Millionen Wahlberechtigten ist sie eine der größten Wahlen in Deutschland. Dennoch fragen sich viele Bürger, die in Kürze Wahlankündigungen zugeschickt bekommen, was die Sozialwahl eigentlich ist.

Worum geht es?

Vor rund 125 Jahren führte der damalige Reichskanzler Otto von Bismarck Sozialversicherungen ein, zu denen die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung sowie die gesetzliche Rentenversicherung gehören. Die Träger sind vom Staat unabhängige Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich selbst verwalten. Ein wichtiges Prinzip lautet, dass Arbeitgeber und Versicherte ein volles Mitspracherecht haben sollen. Dies wird über Organe der Selbstverwaltung, die Parlamente, ausgeübt. Bei den Ersatzkassen heißen sie Verwaltungsräte - bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist dies die Vertreterversammlung.

Wer sind die Mitglieder der Parlamente?

Da sich Arbeitgeber und Versicherte die Versicherungsbeiträge teilen, setzen sich die Parlamente grundsätzlich auch je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Bei der Barmer GEK und der DAK werden die Gremien aber ausschließlich von Versicherten-Vertretern gebildet. Die Mitglieder der Parlamente arbeiten ehrenamtlich - sie sind selbst Versicherte.

Welche Aufgaben haben die Parlamente?

Zu den Aufgaben der Parlamente der Ersatzkassen gehören die Wahl und Kontrolle des hauptamtlichen Vorstandes und die Verabschiedung des Haushaltes. Sie entscheiden über die Erhebung von Zusatzbeiträgen oder Gewährung von Bonusleistungen für die Versicherten. Zu den Aufgaben zählt aber auch die Ernennung von Mitgliedern für die Widerspruchsausschüsse, die in strittigen Einzelfällen über Leistungen für Versicherte entscheiden.

Wie wird gewählt?

Techniker Krankenkasse, Barmer GEK, DAK, KKH-Allianz und hkk und die Deutsche Rentenversicherung Bund bitten die Versicherten zur Urwahl - zur Sozialwahl. Dabei wählt jeder Versicherte die Vertreter für seine Versicherung. Zudem gibt es Wahlen bei anderen, kleineren Trägern. Bei vielen Trägern der Sozialversicherungen werden die Organe aber in „Friedenswahlen“ bestimmt - die Versicherten werden dann nicht befragt. Vielmehr einigen sich Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Vertreter auf die Bewerber, die dann nach Ende der Wahlfrist als gewählt gelten. Die Friedenswahl war als Ausnahme gedacht. Heute ist sie aber bei vielen Sozialversicherungsträgern die Regel.

Wer steht zur Wahl?

Von den Versicherten werden keine Personen direkt gewählt, sondern es geht - wie bei der Zweitstimme der Bundestagswahl - um Listen, die in der Regel von Verbänden aufgestellt werden, unter anderem von Gewerkschaften. Versicherte sollten sich also vorher informieren, welche Liste für welche Ziele eintritt. Die Zahl der Vertreter, die je Liste entsandt werden, wird nach dem Verhältniswahlrecht ermittelt. Dabei gilt es, eine Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen.

Wann wird gewählt?

Die Sozialwahl ist eine Briefwahl, sie findet alle sechs Jahre statt. Die Wahlunterlagen werden zwischen dem 11. und dem 21. April verschickt. Rund 48 Millionen Versicherte sind aufgerufen, bis zum 1. Juni ihre Stimme abzugeben.

Wie steht es um die Wahlbeteiligung?

Die Wahl ist nicht sehr populär: Bei der vergangenen Wahl vor sechs Jahren lag die Beteiligung bei 30 Prozent. 1999 gab es eine Wahlbeteiligung von rund 38 Prozent, 1993 von rund 43 Prozent.

Was kostet die Sozialwahl und wer zahlt?

Da die Versicherten die Briefe ohne Porto zurücksenden können, entstehen die Hauptkosten durch die Portoübernahme. Wie hoch diese sind, hängt von der Wahlbeteiligung ab. Bei der Sozialwahl 2005 entstanden Kosten in Höhe von rund 40 Millionen Euro. Dafür kommen die einzelnen Sozialversicherungsträger auf.