Gaststätten: Werbung mit Billig-Alkohol verboten
Koblenz (dpa/tmn) - „Viel Alkohol für wenig Geld“ - mit solchen Aktionen dürfen Gaststätten nicht gezielt um ein jugendliches Publikum werben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz, wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
Veranstaltungen, wie „Ein-Euro-Partys“ seien eine konkrete Gesundheitsgefahr für Jugendliche, so die Richter (Aktenzeichen: 6 D 10231/11). Im verhandelten Fall wollte ein Gastwirt während einer Party Getränke zu einem Preis von einem Euro anbieten. Auf einer weiteren Veranstaltung sollten Kunden zehn Getränke für den Preis von zehn Euro erwerben können. Die zuständige Behörde verbot dem Gastwirt aber, auch Alkohol zu diesen reduzierten Preisen auszuschenken. Zu Recht, wie die Richter entschieden. Denn die speziell angesprochene Zielgruppe der Jugendlichen werde mit diesen Aktionen animiert, übermäßig Alkohol zu trinken. Und das sei gesundheitsgefährdend.