Allianz: Unisex-Tarife für neue Versicherungsverträge
München (dpa) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu einheitlichen Versicherungstarifen für Männer und Frauen hat keine Auswirkungen auf bestehende Verträge. Die Allianz geht davon aus, dass die Unisex-Tarife für neue Verträge gelten werden.
Die Allianz gehe nach erster Analyse des Urteils davon aus, dass die neuen geschlechtsunabhängigen Tarife für Verträge ab dem 21. Dezember 2012 gelten, sagte der Vorstandschef der Allianz Deutschland AG, Markus Rieß, am Donnerstag (3. März) in München. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seiner Entscheidung am Dienstag offen gelassen, ob die neuen Unisex-Tarife auch für Altverträge gelten sollten.
Rieß hält die einheitlichen Tarife für ungerecht. „Wir bedauern die Entscheidung“, sagte er und warnte erneut vor möglichen Preiserhöhungen. Bislang zahlen junge Frauen beispielsweise in der Autoversicherung geringere Beiträge, da sie seltener Unfälle haben als junge Männer. In der Rentenversicherung müssen sie wegen ihrer statistisch gesehen längeren Lebenserwartung mehr zahlen. Der EuGH hält Versicherungsbeiträge nach Geschlecht für diskriminierend und lehnt sie daher ab.