Versichert trotz nicht abgeschlossener Nebentür
Schleswig (dpa/tmn) - Eine nicht abgeschlossene Nebeneingangstür kostet bei einem Einbruch nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Das berichtet die Fachzeitschrift „recht und schaden“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig.
Nach Auffassung des Gerichts liegt jedenfalls keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Wohnungsinhaber das Haus für wenige Stunden verlassen hat (Aktenzeichen: 16 U 44/09). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Zahlungsklage eines Versicherten statt. Die Ehefrau des Klägers hatte tagsüber das Haus für etwa zwei Stunden verlassen, ohne eine Nebeneingangstür abzuschließen. Während dieser Zeit drangen Unbekannte durch diese Tür in das Haus ein. Die Versicherung verweigerte unter Hinweis die Schadensregulierung. Das Gericht hielt dies für unangemessen. Eine nicht abgeschlossene Tür verleite weniger zum Gelegenheitseinbruch als ein geöffnetes Fenster. Der Vorwurf grober Fahrlässigkeit sei daher unberechtigt.