Kleingedrucktes auf dem Bon
Wer per EC-Karte bezahlt, unterschreibt auch das Kleingedruckte. Aber wer liest das schon?
Berlin. An der Ladenkasse hat niemand Zeit zu lesen. Beim Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift erscheinen aber oft lange Texte auf dem Bon. Viele Kunden erkennen in der Eile gar nicht genau, in was sie alles einwilligen.
Manchmal sind es nur wenige Textzeilen, um dem Einziehen der Einkaufssumme vom Konto zuzustimmen. In anderen Läden werfen Kassen Belege mit bis zu 20 Zentimetern Kleingedrucktem aus — darunter wenig verständliche Formulierungen wie eine „Einwilligung gemäß § 4a BDSG“, also dem Bundesdatenschutzgesetz.
„Wenn ich an der Kasse anfange, den Text genau zu lesen, werden Personal und die anderen Kunden hinter mir ungeduldig“, sagt Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Verbraucher wisse und akzeptiere, dass seine Daten zur Abwicklung der Zahlung benötigt werden. Weitere Verwendungszwecke dürften Kunden aber nicht untergeschoben werden.
Hintergrund sei, dass beim Zahlen mit Unterschrift teilweise auch Daten ausgewertet werden, die ein Bild liefern, wann und wo ein Kunde wie viel Geld ausgibt. Das wäre dann zum Beispiel für Marketingaktionen interessant.
Dass das Verfahren einfacher und transparenter werden sollte, hat sich auch die Branche vorgenommen. Mit Datenschützern und Verbraucherverbänden laufen Gespräche, wie es beim Handelsverband Deutschland (HDE) heißt. „Wir möchten wesentlich kürzere Belegtexte erreichen“, sagt Ulrich Binnebößel, HDE-Experte für Zahlungssysteme.
Zusätzlich könnten am Eingang und in der Kassenzone Schilder angebracht werden, auf denen der Text des Bons mit Erläuterungen und Hinweisen auf weitere Informationen im Internet abgedruckt ist.