Unberechtigte Forderungen nicht begleichen
Leipzig (dpa/tmn) - Zahlungsaufforderungen können ignoriert werden, wenn sie unberechtigt sind. Das gilt auch dann, wenn sie mit einem Aktenzeichen versehen wurden. In jedem Fall lohnt sich ein kritischer Blick auf solche Schreiben.
07.03.2011
, 12:59 Uhr
In den Aufforderungen müssten gewisse Pflichtangaben auftauchen, etwa Sitz und Adresse des Forderungsinhabers sowie Fälligkeit der Forderung, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Gezahlt werden sollte bei unberechtigten Forderungen in keinem Fall. Erst wenn sich ein Inkassodienst oder ein Rechtsanwalt mit der Durchsetzung einer angeblichen Forderung melde, sei es erforderlich, diese Forderung schriftlich zurückzuweisen, erläutern raten die Verbraucherschützer.