Pfändung droht: Säumige Zusatzbeiträge schnell zahlen
Karlsruhe (dpa/tmn) - Sie weigern sich seit Monaten, Zusatzbeiträge ihrer Krankenkassen zu zahlen. Jetzt droht Hunderttausenden säumigen Versicherten die Pfändung - als letzte Konsequenz. Krankenversicherte können eine Pfändung aber noch abwenden.
Hunderttausenden gesetzlich Krankenversicherten droht die Pfändung, weil sie ihren Zusatzbeitrag nicht bezahlt haben. Kassen wie die DAK haben dazu die Daten säumiger Kunden an die zuständigen Hauptzollämter weitergegeben. Sie sollen die seit Monaten fälligen Außenstände eintreiben und in einem letzten Schritt notfalls Gehälter oder Renten pfänden, nachdem andere Versuche fehlgeschlagen sind.
Allein bei der DAK haben 220 000 Mitglieder den Zusatzbeitrag von acht Euro im Monat noch nicht gezahlt. Dies seien etwa 5 Prozent aller 4,5 Millionen DAK-Kunden, sagte ein Sprecher am Dienstag (8. März) in Hamburg. Er bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung. Zum Umfang der ausstehenden Beträge konnten keine konkreten Angaben gemacht werden.
Die Kassen hätten keine Wahl, hieß es. Sie müssten dafür sorgen, dass alle Mitglieder den Zusatzbeitrag zahlen. Die Betroffenen seien zunächst telefonisch und dann schriftlich auf ihre Zahlungspflicht hingewiesen worden, betonte der DAK-Sprecher. „Als letzter Schritt bleibt nur die Möglichkeit, die Hauptzollämter einzuschalten.“
Die Pfändung sei die letzte Maßnahme nach einer langen Abfolge von Schritten. Auch vor einer Pfändung werde es nochmals Zahlungserinnerungen und die Aufforderung geben, den ausstehenden Betrag zu überweisen. Die DAK erhebt seit 1. Februar 2010 den Zusatzbeitrag.
Gesetzlich Krankenversicherte, die den Zusatzbeitrag bislang nicht bezahlt haben, können eine drohende Pfändung jedoch noch abwenden. Sie sollten die offenen Beträge schnell bezahlen, sagt Julia Nill von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Die Rechtslage ist eindeutig“, erläutert Nill. „Die Zusatzbeiträge müssen bezahlt werden.“ Auch Hartz-IV-Empfänger seien davon nicht ausgenommen.
Wer sich bisher geweigert hat, den Zusatzbeitrag zu bezahlen, müsse mit hohen Nachforderungen rechnen. Bei einem Zusatzbeitrag von acht Euro im Monat schulde ein Versicherter seiner Kasse für das vergangene Jahr 96 Euro. Zusammen mit den Mahnkosten könnten die Forderungen aber schnell auf das Doppelte anwachsen, sagt Nill.
In der Regel könnten sich Versicherte mit ihren Krankenkassen aber einigen. „Möglicherweise kann eine Ratenzahlung für die Forderungen vereinbart werden.“ Auch eine Stundung der offenen Beträge sei denkbar. Generell könnten sich die Versicherten gegen Zusatzbeiträge nur mit einem Kassenwechsel wehren.
Etwas mehr als ein Dutzend der rund 150 Krankenkassen haben seit dem vergangenem Jahr Zusatzbeiträge erhoben (eine Liste hierzu gibt es im Internet). Zumeist liegt der Zusatzbeitrag bei acht Euro je Mitglied und Monat, in Einzelfällen auch darüber. Beim Beitragssatz unterscheiden sich die Kassen seit Einführung des Gesundheitsfonds nicht mehr. Er liegt einheitlich bei 15,5 Prozent.