Für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall, sollten Bankkunden nahestehenden Personen eine Bankvollmacht erteilen, empfiehlt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Denn Partner oder Kinder seien nicht automatisch berechtigt, im Ernstfall die Bankgeschäfte zu übernehmen.
Kontoinhaber könnten diese Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, erklärt der Bankenverband. Zudem handele es sich nicht automatisch um eine Generalvollmacht. Welche Geschäfte die Vertrauensperson im Ernstfall übernehmen darf, werde klar festgelegt.