Arbeitnehmer können eine Gehaltserhöhung auch direkt in ihre Altersvorsorge stecken. Besonders leicht gelinge das über eine betriebliche Lösung, erklärt die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften. Hierbei fließe der festgelegte Betrag direkt vom Bruttolohn in den Vorsorgevertrag.
Umwandeln lassen sich Beträge bis maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. In diesem Jahr sind das in Westdeutschland 2640 Euro, in den neuen Bundesländern 2304 Euro. Diese Werte dürfen die jährlichen Einzahlungen also nicht übersteigen, damit die Beträge steuer- und sozialabgabenfrei bleiben.