Beerdigungskosten sind von der Steuer absetzbar
Mainz (dpa/tmn) - Beerdigungen können ins Geld gehen. Manchmal kosten sie mehr als die Hinterbliebenen erben. Die Differenz lässt sich beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Hinterbliebene können Beerdigungskosten unter Umständen von der Steuer absetzen. Darauf weist die Steuerberaterkammer (SBK) Rheinland-Pfalz hin. Der Fiskus helfe, wenn das Erbe geringer sei als die Kosten für die Beerdigung, erklärt Kammerpräsident Edgar Wilk.
Die Angehörigen sollten sich genau ansehen, was sie erben und welche Leistungen sie von Versicherungen, dem Arbeitgeber des Verstorbenen und Behörden erwarten können. Sollten sie Schulden erben, mildere die Regelung die finanzielle Situation, denn der Fiskus wertet die Differenz zwischen dem geringen Erbe und den Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung, erklärt die SBK. Dazu gehören auch die Kosten für die Grabstätte, den Grabstein und die Überführungskosten.
Für die Kosten einer Beerdigung lege das Finanzamt aber eine Angemessenheitsgrenze von 7500 Euro fest, betont die SBK. In welcher Höhe die Beerdigungskosten von der Steuer absetzbar seien, hänge außerdem vom Gehalt, Familienstand und der Anzahl der Kinder eines Erben ab. Die sogenannte zumutbare Belastung bemisst der Fiskus mit ein bis sieben Prozent des jeweiligen Einkommens.