Welche Leistungen die Pflegekasse bietet
Angehörige werden im Ernstfall finanziell und persönlich unterstützt.
Düsseldorf. Die Pflege von Angehörigen ist anstrengend und wird kaum bezahlt. Umso wichtiger ist es, die Leistungen zu nutzen, die die Pflegeversicherung zur Entlastung bietet. Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, sollte man umgehend bei der Pflegeversicherung einen Pflegeantrag stellen. Dann muss innerhalb von zwei Wochen eine Begutachtung und spätestens nach fünf Wochen eine Entscheidung über die Einstufung erfolgen.
Geldtipp
„Man kann zunächst die Dienstleistungen eines Pflegedienstes nutzen und sich von den Profis abschauen, wie man z.B. jemanden im Bett aufrichtet“, sagt Markus Siegmann, Pflegeberater der Knappschaft in Lünen. Wenn ein Angehöriger sich später zutraut, die Pflege allein zu bewältigen, kann der Vertrag mit dem Pflegedienst gekündigt werden. Stattdessen kann man dann Pflegegeld in Anspruch nehmen.
Der Pflegedienst bietet mit einem Kostenvoranschlag Dienstleistungen wie Waschen, Zahnpflege oder Hilfen beim An- und Ausziehen an. Was davon in Anspruch genommen wird, kann man sich aussuchen.
„Wer sich als Angehöriger nicht zwischendurch Luft verschafft, hält die Belastung kaum aus“, so Siegmann. Sinnvoll ist es deshalb, Auszeiten zu nehmen und in dieser Zeit die Verhinderungspflege zu beantragen. Dann kann — bezahlt durch die Pflegekasse — ein Pflegedienst, ein Bekannter oder Verwandter als Ersatz für den pflegenden Angehörigen einspringen. Dafür gibt es bis zu 1550 Euro im Jahr. Die Leistung kann stundenweise, aber auch für einen bis zu vierwöchigen Urlaub genutzt werden.
Zusätzlich kann auch die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Der Pflegebedürftige wird hier allerdings nicht zu Hause, sondern in einer stationären Einrichtung betreut.