Auch beim Abfeuern müssen sich Erwachsene an bestimmte Zeiten halten: In der Regel ist dies nur vom 31. Dezember ab 0.00 Uhr und am Neujahrstag bis 24.00 Uhr erlaubt. Aus Brandschutz- oder Sicherheitsgründen dürfen die Ordnungsämter in einigen Innenstädten das Zünden des Feuerwerks sogar verbieten.
Der legale Verkauf für Böller dieser Kategorie startet am 29. Dezember und endet am 31. Dezember. Wichtig für den Kauf: Auf die gängigen Prüfsiegel achten - denn andere Böller sind gefährlich. Als Orientierung dient das Siegel der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Es ist erkennbar an den Kürzeln BAM, F2 und einer mehrstelligen Zahl.