Kein Mitverschulden riskieren Bei Reisegepäckversicherungen gelten meist strenge Regeln
Düsseldorf (dpa/tmn) - Bei Reisegepäckversicherungen gelten meist strenge Regeln. Der Reisende muss auf sein Gepäck so sorgfältig achten als ob es überhaupt nicht versichert sei, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Kann ihm der Versicherer nachweisen, nicht ausreichend auf sein Gepäck achtgegeben zu haben, wird dem Versicherten ein Mitverschulden angerechnet. In diesen Fällen wird nur ein Teil des Schadens erstattet.
Eine alternative Absicherung haben Touristen oft über die Hausratversicherung. Diese Police schützt persönliche Dinge am Urlaubsort etwa bei Brand, Sturm oder Explosion. Auch versichert sind Raub und Einbruchdiebstahl aus dem Hotelzimmer. Es gibt dabei aber eine Obergrenze der möglichen Erstattung von maximal 10 000 Euro beziehungsweise zehn Prozent der Hausratversicherungssumme. Die Hausratversicherung erstattet aber meist den Neuwert, während die Reisegepäckversicherung nur für den Zeitwert aufkommt.