Bei Reisekrankenversicherung auf Regeln zum Rücktransport achten
Berlin (dpa/tmn) - Bei Reisekrankenversicherungen sollten Urlauber auf die Bedingungen für den Rücktransport achten. Gute Policen zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Kosten übernehmen, wenn der Transport sinnvoll und nicht erst notwendig ist.
Gute Anbieter tragen eher die Kosten für einen Rücktransport - und zwar, sobald er medizinisch sinnvoll ist und nicht erst, wenn er als medizinisch notwendig gilt. Die Tester hatten 40 Policen geprüft. 14 erhielten die Note „sehr gut“, vier waren nur „ausreichend“. Darauf weist die Zeitschrift „Finanztest“ hin (Ausgabe 6/2013).
Am besten schnitt die Allianz mit der Note 0,6 ab. Auch Universa, Ergo Direkt, Hanse Merkur/DAK und Neckermann blieben unter der 1,0. Am schlechtesten schnitten die Policen von Gothaer, Signal Iduna, Mannheimer und Deutscher Ring ab: Sie erhielten die Note „ausreichend“. Bei Gothaer und Signal Iduna wurde unter anderem bemängelt, dass sie bei Pandemien wenige Leistungen bieten.
Positiv bewertet wurde auch, wenn die Versicherung auf Selbstbehalt verzichtet und sie die Kosten für Sportverletzungen trägt. Außerdem erhielten Anbieter eine gute Note, wenn sie neben schulmedizinischen Methoden und Arzneien auch alternative Mittel anerkennen, die sich in der Praxis als genauso erfolgsversprechend bewährt haben.
Generell zahlen Reisekrankenversicherungen nicht für Psychotherapien, für die Neuanfertigung von Zahnersatz und Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte. Sie übernehmen auch keine Kosten, wenn der Reisende nur deshalb in ein anderes Land fährt, um dort behandelt zu werden.
Reisende können die Auslandskrankenversicherung in den meisten Fällen online abschließen. Die Police verlängert sich automatisch Jahr für Jahr, die Kündigungsfrist liegt in der Regel zwischen ein bis drei Monaten. Versicherte mit alten Tarifen können zum Ende des Vertragsjahres auf den neuen Tarif umsteigen.
Für gesetzlich Versicherte ist die Reisekrankenversicherung ein Muss. Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten selbst in Europa nur einen lückenhaften Schutz. In Ländern, die nicht zur EU gehören oder kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, übernehmen die Kassen in der Regel gar keine Kosten. Durchschnittlich kostet eine Reisekrankenversicherung zwischen 10 und 12 Euro pro Jahr, Senioren zahlen zwischen 15 und 30 Euro.
Privatversicherte sollten sich vor der Reise erkundigen, inwieweit sie im Ausland abgedeckt sind. In manchen Fällen lohne sich auch für sie eine zusätzliche Reiseversicherung, so die „Finanztest“.