Risiken erkennen: Was bei Infos für Vermögensanlagen wichtig ist
Berlin/Düsseldorf (dpa/tmn) - Gute Idee, schlechte Umsetzung: Mit kurzen und verständlichen Infoblättern sollen Anleger eigentlich über wichtige Aspekte einer Vermögensanlage aufgeklärt werden. Häufig sind die Papiere für sie aber wertlos.
Wo liegen die Chancen? Welche Risiken gibt es? Über diese Fragen sollen Beipackzettel für geschlossene Fonds, Genussrechte und andere Vermögensanlagen aufklären. Allerdings gibt es Mängel: Eine Studie von Stiftung Warentest und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigt, dass keines der untersuchten Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Egal ob Windräder, Flugzeuge oder Bürotürme - Anbieter von Beteiligungsmodellen sind seit Juni 2012 gesetzlich verpflichtet, auf höchstens drei DIN-A-4-Seiten alles Wesentliche für Anleger darzustellen. „Die VIB sind mit den Beipackzetteln bei Medikamenten vergleichbar“, erklärt Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. „Der Verbraucher soll sich über alle wichtigen Punkte - insbesondere über die Kosten und Risiken des Produkts - informieren können.“ Vorgeschrieben sind sie für geschlossene Fonds, Genussrechte, Namensschuldverschreibungen und stille Beteiligungen.
Das Problem: „Die Vorgaben sind im Gesetz recht weit gefasst“, sagte Oelmann. „Die Folge sind zu allgemeine und kaum vergleichbare Angaben.“ Laut dem Bericht der Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 6/2013) enthielten die 24 untersuchten Informationsblätter viele juristische Floskeln und wenig Informationen. Die Inhalte waren viel zu allgemein gehalten, Risiken wurden nur vage beschrieben. In vielen Fällen waren die Informationsblätter auch nicht wie vorgeschrieben im Internet veröffentlicht.
Auf welche Punkte sollten Anleger also achten? „Generell sollten Verbraucher wegen des bestehenden Totalverlustrisikos prüfen, ob es sich bei geschlossenen Fonds oder Genussrechten um eine geeignete Geldanlage handelt“, empfiehlt Oelmann. „Risikohinweise in den VIB sollten unbedingt ernst genommen werden. Egal was der Berater sagt.“ Auch ein Blick auf die Provisionen und Gebühren sei nötig.
Skeptisch sollten Anleger nach Ansicht der Verbraucherschützerin immer dann werden, wenn der Berater von keinem oder einem geringen Risiko spricht. „Zu den Klassikern gehört auch das Erzeugen von Zeitdruck“, erklärte Oelmann. „Ein guter Berater geht auf die Wünsche und Fragen des Kunden ein.“ Außerdem gilt: „Anleger sollten ihrem Berater niemals blind vertrauen und daher nicht in ein Finanzprodukt investieren, das sie nicht verstehen.“