Bei Rentenversicherung auf garantierte Mindestrente achten

Berlin (dpa/tmn) - Verbraucher sollten angesichts der bald sinkenden Höchstrechnungszinsen ihre private Altersversorgung auf den Prüfstand stellen. Die Experten der Zeitschrift „Finanztest“ haben 39 Angebote getestet.

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Wichtig sei vor allem die garantierte Monatsrente.

Ab 2015 sinken die Höchstrechnungszinsen für Rentenversicherungen. Kunden, die nach dem 1. Januar einen Vertrag abschließen, bekommen dann nur noch 1,25 Prozent Zinsen garantiert. Bisher sind es 1,75 Prozent. Darauf weist die Stiftung Warentest in Berlin hin. Daher kann es sich lohnen, die private Altersversorgung jetzt auf den Prüfstand zu stellen.

Für die Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 10/2014) untersuchten die Experten 39 Angebote für eine private Rentenversicherung. Davon schnitten sechs mit „gut“ ab. Wichtiges Kriterium bei der Auswahl des Angebots ist die bei Vertragsbeginn garantierte Mindestrente, erklären die Tester. Denn damit kann der Kunde planen.

Im Test betrug der Unterschied zwischen der höchsten und der niedrigsten garantierten Monatsrente 25 Euro. Ein solcher auf den ersten Blick kleiner Unterschied macht sich über eine lange Laufzeit durchaus bemerkbar. Läuft die Rente zum Beispiel 20 Jahre, ergibt das bei der garantierten Rente eine Differenz von 6000 Euro.