Beratung unter Aufsicht: Bafin startet Register für Anlageberater
Bonn (dpa/tmn) - Kunden sollen sich künftig besser gegen Fehler bei der Anlageberatung wehren können. Ab November wird jede Beschwerde bei der Bafin registriert. Häufen sich die Fälle, kann die Behörde Sanktionen verhängen.
Das Ziel ist klar. „Die Anlageberatung in Deutschland soll verbessert werden“, sagt Anja Schuchhardt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Bonn. Deshalb bekommt die Bafin ab dem 1. November mehr Rechte. Die Behörde soll die Beratung der Banken künftig stärker kontrollieren. Dazu wird ein Register eingerichtet, das jeden Berater und Vertriebsbeauftragten erfasst. Auch Kundenkritik müssen die Geldhäuser der Bafin melden.
Laut Anlegerschutzgesetz dürfen Banken in den Bereichen, in denen es um Anlageberatung und den Vertrieb von Finanzprodukten geht, künftig nur ausreichend qualifiziertes Personal einsetzen. Das heißt: „Alle Anlageberater müssen mindestens eine Bankausbildung absolviert haben“, erklärt Steffen Steudel vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in Berlin, der derzeit den Dachverband Deutsche Kreditwirtschaft vertritt. „Allerdings haben entsprechende Anforderungen bereits in der Vergangenheit bestanden.“
In dem Register wird jeder Berater und Vertriebsbeauftragte bei der Bafin geführt. Etwa 300 000 Personen werden das sein, schätzt die Deutsche Kreditwirtschaft. „Die tatsächliche Zahl ist derzeit noch nicht klar“, sagt Bafin-Sprecherin Schuchhardt.
Die Idee dahinter lautet: „Die Aufsichtsbehörde soll einen klaren Überblick über alle Beschäftigten in diesem Bereich bekommen“, erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Registrierung soll außerdem disziplinierend auf die Institute wirken. „Dadurch sollen sie sich der Bedeutung der Mitarbeiterauswahl und ihrer Verantwortung hierfür noch bewusster werden“, heißt es bei der Bafin.
Für Verbraucherschützer Nauhauser ist die Datenbank ein Schritt in die richtige Richtung. Denn nicht nur die Mitarbeiter selbst werden dort gespeichert. Auch Beschwerden von Kunden landen künftig in dem Register. „Diese Kritik kann nicht unter den Teppich gekehrt werden“, sagt der Finanzexperte. Die Geldinstitute sind verpflichtet, jede Kundenkritik an die Aufsichtsbehörde weiterzuleiten - egal, ob sie berechtigt war oder nicht. Auch ob sich ein Kunde schriftlich an die Bank wendet oder am Schalter beschwert, spielt keine Rolle.
Erfasst wird bei der Aufsichtsbehörde zunächst allerdings nur, dass es eine Beschwerde gab, nicht aber ihr Inhalt. Die Bafin werde auswerten, ob sich Beschwerden über einzelne Anlageberater oder Vertriebsbeauftragte häufen und sich dann nähere Informationen zu den Beschwerden bei den Instituten holen, erklärt Anja Schuchhardt. Von diesem Verfahren erhoffe man sich einen besseren Überblick über den Markt. „Dahinter steckt die Idee, dass man an der reinen Zahl der Beschwerden die Wahrscheinlichkeit für ein bestimmtes Risiko ableiten kann.“ Häufen sich die Beschwerden, wird die Behörde dann auch den tatsächlichen Sachverhalt hinterfragen.
Ob die Banken ihren Pflichten wirklich nachkommen, überwacht die Aufsichtsbehörde bisher überwiegend im Rahmen ihrer jährlichen Prüfungen. Künftig wird die Bafin außerhalb dieser Untersuchungen mehr Präsenz in den Banken zeigen und Hinweisen auf ein mögliches Fehlverhalten direkt nachgehen. „Da wird ein genauer Blick in die Geschäftsprozesse geworfen“, sagt Schuchhardt. Verstöße gegen Vorschriften in der Anlageberatung können für die Banken empfindliche Folgen haben. „Möglich sind Verwarnungen, Bußgeldverfahren sowie als ultima ratio auch befristete Beschäftigungsverbote für die betreffenden Mitarbeiter.“
Und dennoch: Kunden sollten weiterhin kritisch bleiben, findet Verbraucherschützer Nauhauser. Denn sie haben keine Möglichkeit zu prüfen, ob die Bank eine Beschwerde auch wirklich weiterleitet. Der Grund: Das Register ist nicht öffentlich. „Das Beraterregister dient ausschließlich als Instrument der Aufsicht“, erklärt Schuchhardt. „Auch Banken können die Datenbank nicht einsehen.“
Aus Sicht des Verbraucherschützers ist das ein Nachteil. „Es würde sich vermutlich mehr bewegen, wenn die Beschwerden auch veröffentlicht werden“, sagt Nauhauser. „Das größte Druckmittel ist immer noch der Reputationsverlust.“ Denn die eigentlichen Probleme im Bereich der Finanzberatung werden durch das Beraterregister nicht beseitigt. „Das Geschäftsmodell beruht weiterhin auf dem Verkauf von Finanzprodukten.“
Kunden sollten daher bei Beschwerden eine Doppelstrategie fahren. „Man sollte sich nicht nur an die Bank, sondern gleichzeitig auch an die Bafin wenden“, rät der Verbraucherschützer. „Und zwar am besten schriftlich.“ Denn so könnten Kunden sicher sein, dass ihre Kritik bei der Behörde in Bonn wirklich wahrgenommen wird.