Kosten für Haushaltshilfe von der Steuer absetzen

Auch von Rechnungen für die Arbeit von Handwerkern oder Gärtnern gibt es 20 Prozent vom Finanzamt zurück.

Berlin. Kosten für den Handwerker, Gärtner oder die Haushaltshilfe können von der Steuer abgesetzt werden. Abgezogen werden können 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 4000 Euro pro Jahr, erklärt der Bund der Steuerzahler. Berücksichtigt wird der Steuerabzug grundsätzlich in dem Jahr, in dem die Rechnung bezahlt wird.

Diese Regelung gebe Steuerzahlern einen gewissen Gestaltungsspielraum, erklärt der Steuerzahlerbund. Sind die 4000 Euro in diesem Jahr schon ausgeschöpft, könne mit dem Handwerker oder der Haushaltshilfe vereinbart werden, dass die Rechnung erst Anfang 2013 bezahlt wird. Denn dann stehe wieder ein unverbrauchter Abzugsbetrag von 4000 Euro zur Verfügung.

Bei größeren Arbeiten, die um den Jahreswechsel ausgeführt werden, bestehe außerdem die Möglichkeit, die Abzugsbeträge für zwei Jahre auszunutzen. Hier könne etwa in diesem Jahr noch eine Abschlagszahlung geleistet werden, um den Abzugsbetrag voll auszuschöpfen. Der Rest dürfe dann 2013 gezahlt werden.

Wichtig zu wissen: Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen gibt es diese Gestaltungsmöglichkeit nicht, wenn die Zahlung in den ersten zehn Tagen des neuen Jahres erfolgt. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn die monatliche Rechnung der Haushaltshilfe oder des Pflegedienstes für Dezember Anfang 20f13 beglichen wird. Diese Zahlung gehöre in diesem Fall steuerlich noch in das alte Jahr, so die Experten.

Um die Kosten für die Putzfrau steuerlich geltend zu machen, muss sie allerdings auch bei der Mini-Job-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angemeldet sein. Vorteil: Die Haushaltshilfe ist dann auch bei Unfällen versichert. Weitere Infos unter Tel. 0355/2902-70 799 und im Internet. Red