Beteiligung des Arbeitgebers Beschäftigte können ab 2017 mehr betrieblich vorsorgen
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Arbeitnehmer 2017 mehr Steuern und Sozialabgaben sparen. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen der Fondsgesellschaften“ hin.
Grund ist die steigende Beitragsbemessungsgrenze: Danach können Beschäftigte ab dem 1. Januar 2017 bis zu 3048 Euro im Jahr über die sogenannte Entgeltumwandlung in einen Vorsorgevertrag fließen lassen. Bisher liegt die Grenze bei 2976 Euro. Die Beiträge sind von Steuern und Sozialabgaben befreit. Einkommensteuer und Sozialabgaben werden erst im Ruhestand fällig.
Einen Anspruch auf Entgeltumwandlung haben alle Arbeitnehmer - ganz gleich ob sie als Arbeiter oder Angestellte bei einem kleinen oder bei einem großen Unternehmen beschäftigt sind. Die bAV lohnt sich, wenn sich der Arbeitgeber an der Finanzierung teilweise oder sogar komplett beteiligt. Realisiert wird die bAV entweder über ein direktes Rentenversprechen des Arbeitgebers oder über Unterstützungskassen, Pensionskassen oder Pensionsfonds.