Betriebsprüfung: Anforderungen an Hinzuschätzungen

Berlin (dpa/tmn) - Testkäufe im Rahmen einer Betriebsprüfung müssen strenge Anforderungen erfüllen. Sonst seien die Ergebnisse nicht verwertbar, urteilte das Finanzgericht Münster (Aktenzeichen: 4 K 1412/07 G, U).

Testkäufe sind die Basis für Hinzuschätzungen.

Hinzuschätzungen werden im Auftrag des Finanzamts vorgenommen, wenn die Behörde Mängel in der Buchführung feststellt. Wichtig sei eine zeitliche Nähe zwischen der Betriebsprüfung und dem Testkauf, erklärt der Bund der Steuerzahler. Sonst sei nicht sichergestellt, dass zu beiden Zeitpunkten die gleichen wirtschaftlichen Verhältnisse vorhanden sind. Zudem sei eine repräsentative Anzahl von Testkäufen erforderlich.