BGH fordert von Banken klare Zinsvorgaben

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Banken aufgefordert, Kunden bei ihren Sparverträgen klarer über die zu erwartenden Zinsen aufzuklären. Die Geldinstitute müssen die Zinsentwicklung für die Kunden transparenter machen, hieß es am Dienstag (21.

Dezember).

„Die Banken müssen jetzt reagieren und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern“, sagte ein Gerichtssprecher. Denkbar sei etwa, dass sie Referenzzinsen aushängen, an denen sich die Kunden orientieren könnten. Hintergrund der Entscheidung (Aktenzeichen: XI ZR 52/08) ist ein Grundsatzurteil des BGH vom April dieses Jahres, mit der die Zinsänderungsklausel vieler Banken als unwirksam erklärt wurde.

Diese Klausel gab den Banken das Recht, die Zinsen mehr oder weniger nach eigenem Gutdünken festzulegen. Durch die Aufhebung entstand eine Vertragslücke, die nun geschlossen werden muss. Dafür hat der BGH jetzt einen weiteren Baustein geliefert. Der Tenor lautet: „Es besteht kein Raum für ein einseitiges geschäftspolitisches Ermessen der beklagten Banken.“

Im vorliegenden Fall hatte eine Frau auf Zinsnachzahlungen von knapp 40 000 Euro aus 24 Sparverträgen geklagt. Sie warf den Banken vor, durch Ausnutzung der Zinsänderungsklausel zu niedrige Zinsen angesetzt zu haben. In erster Instanz war die Klägerin gescheitert, vor dem Berufungsgericht wurden ihr dann rund 4000 Euro zugestanden. Jetzt kann sich die Klägerin Hoffnung auf mehr Geld machen, denn dieses Gericht muss nun erneut entscheiden, ob die Nachzahlung nicht höher ausfallen muss.

Der BGH rechnet in den kommenden Monaten noch mit etlichen weiteren Verfahren zur Zinsänderungsklausel. Nach dem aktuellen Urteil sollte sich jeder Sparer bei seiner Bank anschauen, welche Zinsabsprachen gelten.