Bützchen, Sex, Wildpinkeln: Was ist an Karneval erlaubt?

Berlin (dpa/tmn) - Fehlende Manieren und starke Triebe: Auch wenn an Karneval wild gefeiert wird, gelten die Gesetze. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist auf drei Regeln hin, die für so manchen Narren von Interesse sein dürften.

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1.Bützchen: Grundsätzlich fängt sexuelle Belästigung dort an, wo in die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen eingegriffen wird. Das kann schon bei einer einfachen Berührung der Fall sein. Das Bützchen - also der traditionelle Wangenkuss - gehört dem DAV zufolge aber zum Brauchtum. Wer das als sexuelle Belästigung auffasst, sollte dem Karneval fernbleiben, raten die Juristen.

2.Öffentlicher Sex: Liebe in der Natur, im Auto oder an öffentlichen Orten ist erst einmal nicht verboten. Sie darf nur nicht dort stattfinden, wo sich andere gestört fühlen, erklärt der DAV. Sex auf dem Karnevalsumzug oder in einer belebten Straße ist also nicht erlaubt.

3.Wildpinkeln: Überfüllte Toiletten, Bier im Überfluss - Karneval drückt vielen Narren auf die Blase. Das öffentliche Urinieren ist aber eine Ordnungswidrigkeit. Köln verlangt dem DAV zufolge bis zu 200 Euro Strafe, in Düsseldorf sind es um die 35 Euro, in Mainz 75. In manchen Kommunen werden sogar bis zu 5000 Euro fällig.