Zweite Ehefrau kann Testament aus erster Ehe anfechten
Hamm (dpa) - Verzwickter Erbschaftsstreit: Ein Mann hat zwei Testamente aufgesetzt - sowohl mit seiner ersten als auch zweiten Ehefrau. Das erste widerrief er nie. So kam es nach seinem Tod zum Konflikt, den das Oberlandesgericht Hamm lösen musste.
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Rechte von zweiten Ehepartnern bei Erbschaften gestärkt. Demnach dürfen Eheleute Testamente anfechten, die die Ex-Partner des Verstorbenen bevorzugen, wie das Gericht mitteilte.
In einem verzwickten Fall hatten sich Verheiratete gegenseitig als Erben eingesetzt. Das privatschriftliche Testament sollte auch im Fall einer Scheidung seine Gültigkeit behalten. Geschieden wurde das Paar Jahre später tatsächlich. Der Mann heiratete aber erneut und setzte beim Notar ein neues Testament auf, ohne das vorherige zu widerrufen oder seine Ex-Frau zu informieren.
Nach dem Tod des Mannes versuchte diese vergeblich, einen Erbschein zu erhalten. Grund war, dass die Witwe das erste Testament rechtzeitig innerhalb einer Jahresfrist angefochten hatte, wie das Gericht erklärte. Die Frau habe das Recht dazu gehabt, obwohl der Mann versäumt hatte, das erste Testament zu widerrufen. Denn das Gesetz gehe davon aus, dass der Mann eine zweite Heirat beim Aufsetzen des Testaments damals nicht einkalkuliert habe. Der Beschluss vom 28. Oktober 2014 ist rechtskräftig (15 W 14/14).