Das Kleingedruckte: Fallen bei Versicherungen umgehen
Hamburg (dpa/tmn) - Ob Hausrat, Auto oder Haftpflicht - kaum ein Verbraucher versteht das Kleingedruckte bei Versicherungen. Schon beim Abschluss können Versicherte in zahlreiche Fallen tappen. Daher sollten sie sich immer genau informieren.
Einer der größten Fallstricke klingt banal: Versicherte sollten darauf achten, was sie überhaupt für eine Absicherung brauchen. Wenn ein elektronisches Gerät kaputt geht, ist das zwar ärgerlich und kann teuer werden, ist aber kein Beinbruch. „Wichtig ist, dass das wirkliche Drama abgesichert ist, das einen in den Ruin treibt“, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale in Hamburg.
Verbraucher sollten daher vor allem unvorhersehbare, nicht beeinflussbare und große Schäden absichern, empfiehlt die Verbraucherschützerin. Wichtig sei aber vor allem, sich in Gesprächen mit Versicherungsmaklern nicht unter Druck setzen zu lassen. „Eine ganz beliebte Masche ist Angst“, sagt Becker-Eiselen. Doch davon sollte sich niemand leiten lassen.
Vorsichtig sein sollten Verbraucher auch bei der sogenannten Umdeckung einer Versicherung, sagt Hajo Köster, Justiziar beim Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg. Steigt ein Verbraucher etwa aus seiner Lebensversicherung vorzeitig aus, entstehen hohe Kosten. Schließt er dann eine neue Versicherung zu vermeintlich besseren Bedingungen ab, zahlt er erneut Gebühren.
Außerdem sollte man bei Sachversicherungen wie Hausrat oder Haftpflicht nicht auf Mehr-Jahres-Policen hereinfallen. Diese Policen laufen über mehrere Jahre, bevor man sie kündigen darf. Verbraucher sollten sich von solchen Klauseln aber nicht verwirren lassen. Denn auch wenn das Versicherungsunternehmen etwas anderes erzählt: „Die Verträge sind nach Ablauf von drei Jahren kündbar“, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
Was grundsätzlich für jede Versicherung gilt, sollten sich vor allem Verbraucher zu Herzen nehmen, die eine Haftpflichtversicherung abschließen wollen. Man sollte sich genau seine Risiken überlegen und anschauen, welcher Tarif dazu exakt passt. Ein Fallstrick bei Haftpflichtversicherungen kann nämlich etwa sein, dass Schäden, die beaufsichtigte Kinder anrichten, nicht mitversichert sind. Dafür gibt es teilweise extra Versicherungen, sagt Weidenbach.
Doch auch wenn eine Versicherung dann abgeschlossen ist, lauern noch Stolpersteine. Denn Unternehmen passen die Bedingungen von Zeit zu Zeit an. Verbraucher sollten in einem solchen Fall prüfen, ob es sich möglicherweise lohnt, den alten Vertrag zu kündigen, weil die neuen Bedingungen besser sind. Manchmal allerdings ist es genau andersherum: Gerade bei Rechtsschutzversicherungen seien die alten Bedingungen oft besser, sagt Weidenbach. In einem solchen Fall lohnt es sich also, die Police zu behalten.
Ein weiterer allgemeiner Fallstrick bei Versicherungen kann das Ende des Versicherungsjahres sein. Früher waren zum Beispiel Autoversicherungen meist zum 31. Dezember kündbar - auch wenn man die Versicherung erst im Mai abgeschlossen hat. Mittlerweile haben viele Autoversicherer ihre Bedingungen aber geändert. Schließen Verbraucher am 1. März eine Autoversicherung ab, endet sie inzwischen häufig am 30. April des darauffolgenden Jahres. Um rechtzeitig kündigen zu können, sollte man das Versicherungsjahr genau kennen. „Das ist vor allem für die Verbraucher interessant, die während des Jahres eine Versicherung abschließen“, sagt Weidenbach.
Einen genauen Blick in die Bedingungen sollten Verbraucher werfen, die den Diebstahl ihres Fahrrads über die Hausratversicherung abgesichert haben. Einige ältere Verträge weisen noch eine sogenannte „Nachtklausel“ auf. Sollten Verbraucher diese in ihrem Vertrag haben, wird die Klausel zum Fallstrick, wenn das Fahrrad zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr gestohlen wird und es nicht im Fahrradkeller, der Wohnung oder der Garage stand. Stand es in dieser Zeit vor dem Haus oder dem Kino, springt die Versicherung nicht ein.
Die Finger sollten Kunden nach Ansicht von Verbraucherschützern wegen der vielen Fallstricke von Berufsunfähigkeitsversicherungen lassen, die an eine kapitalbildende Lebensversicherung gekoppelt sind. „Das ist eine ungünstige Konstruktion“, sagt Verbraucherschützerin Becker-Eiselen. Denn sollte sich das Leben anders entwickeln als bislang geplant und sollte man die Versicherung deswegen nicht mehr zahlen können, kürzt oder streicht man nicht nur die kapitalbildende Lebensversicherung, sondern auch die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Vor einem Abschluss sollten sich Verbraucher daher erst mal selbst schlau machen und sich gegebenenfalls auch unabhängige Hilfe suchen. „Hören Sie nicht auf Vermittler und Freunde“, rät Becker-Eiselen. Stattdessen sollten Tarife und Bedingungen genau studiert werden.