Bank muss angeblichen Erben nicht umfassend prüfen
Frankfurt/Main (dpa) - Eine Bank muss nicht umfassend prüfen, ob ein angeblicher Erbe rechtmäßig Geld verlangt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Urteil.
Eine Bank muss dem Urteil des OLG zufolge beispielsweise keinen Erbschein verlangen, wenn der Betroffene ein notariell beurkundetes Testament zeigt. Eine Auslegung des Testaments, um alle Zweifelsfragen auszuräumen, könne von ihr im Tagesgeschäft nicht verlangt werden. (Aktenzeichen: 19 U 13/11)
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadensersatzklage eines Erben gegen die Bank seines verstorbenen Vaters zurück. Diese hatte auf die Lebensgefährtin des Vaters dessen Depotguthaben von 80 000 Euro übertragen, nachdem die Frau ein notariell beurkundetes Testament vorgelegt hatte. Demnach sei sie die Alleinerbin. Der Kläger war der Auffassung, die Bank hätte nähere Prüfungen anstellen müssen. Dabei hätte sie dann festgestellt, dass sein Vater die Erbfolge noch geändert habe.
Das OLG sah die Sache anders: Die Bank habe zu Recht keine Veranlassung gesehen, am Inhalt des Testaments zu zweifeln. Zwar räume der Depotvertrag der Bank das Recht ein, sich einen Erbschein vorlegen zu lassen. Eine Pflicht werde damit jedoch nicht begründet.