Urteil: Kein Schutz beim Kicken auf Dienstreise
Darmstadt (dpa) - Wer auf Dienstreisen unbedingt Fußballspielen muss, ist beim Kicken nicht immer unfallversichert. Das hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschieden.
Es gebe bei Dienstreisen keinen Versicherungsschutz rund um die Uhr, teilt das Hessische Landessozialgericht nach einer Mitteilung von Mittwoch (13. Juli) mit (Aktenzeichen: Z L 3 U 64/06). Ein Baumarktleiter aus Nordhessen hatte sich bei einem Fußballfreundschaftsspiel am rechten Kniegelenk verletzt - auf einer zweitägigen Dienstreise.
Die Berufsgenossenschaft lehnte ab, eine Verletztenrente zu bewilligen. Es liege kein Arbeitsunfall vor, da das Fußballspiel nach Abschluss der regulären Tagung stattgefunden habe. Der Mann aus dem Kreis Kassel habe somit in seiner Freizeit Fußball gespielt, dies sei daher dem privatwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen.
Der 49-Jährige Freizeitsportler sah das anders und klagte. Nach seiner Begründung war das Spiel vielmehr eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, es sollte die Verbundenheit unter den Betriebsangehörigen fördern. Außerdem sei die Begegnung ein fester Bestandteil des Tagungsprogramms gewesen, dem habe er sich nicht entziehen können.
Sowohl das Sozialgericht als auch die nächst höhere Instanz gaben der Berufsgenossenschaft Recht. Zwar habe sich der Baumarktleiter auf einer unfallversicherten Dienstreise verletzt. Versichert sei er aber nur, wenn die Aktion, bei der er sich verletzt, auch wesentlich mit seiner Arbeit zu tun habe. Das Fußballspiel zählte der 3. Senat nicht dazu. Die Revision wurde nicht zugelassen.