Schulgeld ist steuerlich absetzbar
Berlin (dpa/tmn) - Schulgeldzahlungen für kindergeld- oder kinderfreibetragsberechtigte Kinder können von der Steuer abgesetzt werden. Abzugsfähig seien grundsätzlich 30 Prozent, höchstens aber 5000 Euro, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler.
Dabei muss das Geld für eine Schule in freier Trägerschaft oder eine überwiegend privat finanzierte Schule entrichtet worden und die Schule im EU- oder EWR-Raum gelegen sein. Wichtig ist dabei, dass die Schule zu einem in Deutschland anerkannten Abschluss führt.
Besonderheiten gelten für Schulgeldzahlungen an Schulen, die sich weder in Deutschland noch im übrigen EU- oder EWR-Raum befinden. Das Schulgeld für Deutsche Schulen im Ausland ist ebenfalls zu 30 Prozent bis maximal 5000 Euro abzugsfähig, und zwar unabhängig davon, wo die Schule gelegen ist.
Aber auch das an eine nichteuropäische Schule gezahlte Schulgeld, die keine Deutsche Schule ist, kann steuermindernd berücksichtigt werden. Dann müsse die Schule von der Kultusministerkonferenz der Länder formal als Deutsche Schule anerkannt worden sein. Dies bestätigte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 5 K 1010/10). „Eltern sollten die Anerkennung der Schule im Vorfeld prüfen, wenn sie die Kosten gelten machen möchten“, empfiehlt Käding.