Fachfremde Firmen - BGH stärkt Verbraucherschutz
Karlsruhe (dpa) - Verbraucher sind auch dann rechtlich besonders geschützt, wenn sie bei einer fachfremden Firma einkaufen - zum Beispiel ein Auto von einem Unternehmen für Drucktechnik. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (13.
Juli) entschieden.
Die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf gelten auch dann, wenn es sich für den Verkäufer um ein „branchenfremdes Nebengeschäft“ handelt, urteilten die BGH-Richter (Aktenzeichen VIII ZR 215/10).
Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen für Drucktechnik ein gebrauchtes Auto aus Firmeneigentum an einen Privatmann verkauft und dabei jede Gewährleistung ausgeschlossen. Diesen Ausschluss von Garantierechten erklärte der BGH für unwirksam: Es bestehe eine gesetzliche Vermutung, dass es sich auch bei branchenfremden Geschäften einer GmbH um sogenannte Unternehmergeschäfte handele. Deshalb seien die Schutzvorschriften zugunsten der Verbraucher anzuwenden.