Inkassoforderungen: Erst prüfen, dann zahlen

Erfurt (dpa) - Immer mehr unseriöse Inkassobüros treiben ihre Forderungen mit fragwürdigen Methoden ein. Dabei seien die Mahnschreiben nicht immer berechtigt, klagen Verbraucherschützer. Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen.

Hier einige Tipps.

Die Verbraucherzentralen in Deutschland verzeichnen zunehmende Abzocke durch zwielichtige Schuldeneintreiber. Immer mehr unseriöse Inkassobüros trieben ihre Forderungen mit Drohungen und fragwürdigen Methoden ein, teilte die Thüringer Verbraucherzentrale am Dienstag (12. Juli) mit. Nicht immer seien die Mahnschreiben aber berechtigt - etwa bei Internet-Abofallen oder untergeschobenen Vertragsabschlüssen am Telefon. Viele Inkassounternehmen schüchterten die Betroffenen aber bewusst ein und kassierten „Fantasiegebühren“. Was können Verbraucher tun?

Zunächst einmal genau hinsehen. Forderungen von Inkassounternehmen sollten nicht ungeprüft beglichen werden, sagt Simone Meisel von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. „Bezahlt werden muss nur, wenn die Forderung auch berechtigt ist.“

So sollten Verbraucher misstrauisch werden, wenn in dem Schreiben gleich mit einer Kontopfändung gedroht wird. Das könne ein Hinweis auf eine unseriöse Inkassofirma sein. „Verbraucher können oft gar nicht erkennen, was die Grundlage der Forderung ist.“ Besonders ältere Menschen seien oft geschockt, wenn sie solche Briefe erhielten. „Aus lauter Angst überweisen sie dann das geforderte Geld.“

Verbraucher sollten sich aber von unerwarteten Forderungen nicht einschüchtern lassen, sondern das Schreiben erst einmal prüfen. „Die Inkassofirma muss registriert sein“, erläutert Meisel. „Und das muss im Briefkopf zu erkennen sein.“ So müsse dort etwa angegeben werden, bei welchem Gericht die Firma unter welcher Nummer geführt werde. Diese Angaben könnten Verbraucher auf der Internetseite „rechtsdienstleistungsregister.de“ überprüfen.

Zudem müsse dem Schreiben eine Vollmacht des Gläubigers beiliegen. Denn nur dann könnten Verbraucher erkennen, wer hinter der Forderung stehe, erläutert Meisel. Soll der geforderte Betrag direkt an das Inkassounternehmen gezahlt werden, müsse es zudem eine Vollmacht zum Empfang des Geldes vorlegen können.

Doch auch wenn die Forderung unberechtigt ist, müssten Betroffene aktiv werden. „Es sollte Widerspruch eingelegt werden“, sagt Meisel. „Unbestrittene Forderungen können unter Umständen bei der Schufa landen.“ Der Widerspruch müsse nachweisbar sein, das heißt er sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Weitere Schreiben könnten Verbraucher ignorieren. „Wenn es keine Grundlage für die Forderung gibt, muss man in der Regel nichts mehr machen.“