Mehr Datenschutz bei Zahlung mit EC-Karte
Berlin (dpa) - Viele EC-Kartenzahlungen werden per Unterschrift geleistet. Nach Vorwürfen mangelnden Datenschutzes haben sich die Beauftragten der Länder mit großen Zahlungsanbietern jetzt auf neue Sicherheitsstandards geeinigt.
Beim Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift sollen Kundendaten besser geschützt werden. Die Angaben dürften längstens zwei Wochen gespeichert werden, sagte eine Sprecherin des Datenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen am Montag (11. Juli) in Düsseldorf. Bisher habe es Speicherungen bis zu einem Jahr gegeben. Auf entsprechende neue Mindeststandards für das sogenannte Lastschriftverfahren hätten sich NRW, Hessen und Bayern verständigt. In den drei Ländern sind große Zahlungsdienstleister ansässig.
Eingeschränkt werden soll nach Informationen des Radiosenders NDR Info auch die Bildung gemeinsamer Datenpools, in denen neben der Kontonummer Kaufbetrag, Zeitpunkt und Ort des Einkaufs hinterlegt sind. Solche Datensammlungen sollen künftig „ausschließlich zur Missbrauchsbekämpfung“ zulässig sein. Zudem müssten Kunden, die das Lastschriftverfahren nutzen, über die Verwendung ihrer Daten informiert werden.
Im deutschen Einzelhandel werden rund zwölf Prozent der Einkäufe mit EC-Karte und Unterschrift bezahlt, auf die Methode mit EC-Karte und Geheimzahl entfallen nach Branchenangaben etwa 20 Prozent. Der Handel will am Lastschriftverfahren festhalten, da bei den Läden dafür keine Gebühren anfallen.
„Die Zahlungsdienstleister sollen kein Nutzerprofil und keine Bonitätsprognosen für die Karteninhaber mehr erstellen dürfen“, sagte die Sprecherin der Datenschutzbehörde in Düsseldorf. Die Vereinbarung der drei Bundesländer ist praktisch eine Art Handlungsempfehlung für die Unternehmen ohne rechtlich bindende Wirkung. Andere Länder hätten sich mit noch strengeren Anforderungen nicht durchsetzen können, berichtete der NDR. Das Lastschriftverfahren war im vergangenen Jahr wegen mangelhaften Datenschutzes bundesweit in die Kritik geraten.
Die drei größten EC-Netzbetreiber, die Kartenzahlungen für die Handelsunternehmen und Tankstellenketten abwickeln, reagierten gelassen auf die neuen Vorgaben. Man komme damit „gut zurecht“, sagte ein Sprecher des Münchner Unternehmens Intercard dem Sender. Ein Sprecher der Firma Telecash im hessischen Bad Vilbel nannte die Neubewertung durch die Aufsichtsbehörden „sinnvoll und im Sinne eines guten Datenschutzes.“ Marktführer Easycash, der besonders in der Kritik gestanden hatte, betonte, man sei „bereits jetzt in nahezu allen Punkten“ nach den Vorgaben des zuständigen Landesdatenschutzes in Nordrhein-Westfalen tätig.