Die Kleinbetragsverordnung regelt unter anderem die Steuernachforderungen. Steuerzahler sollten daher Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt im Steuerbescheid weniger als zehn Euro fordert.
Hintergrund ist die derzeit laufende Prüfung der Steuerbescheide von Rentnern. Verglichen werden die angegebenen Renten und die Kontrollmitteilungen der Rentenkassen. Nicht selten kommt es laut NVL dabei zu Abweichungen. Eine Änderung des Steuerbescheides sei jedoch nur berechtigt, wenn Kosten und Nutzen des Verwaltungsaufwandes in einer vernünftigen Relation stehen.