Krankheit verschwiegen: Versicherung muss nicht zahlen
Brandenburg (dpa/tmn) - Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen die Gesundheitsfragen ehrlich beantwortet werden. Ansonsten riskiert man den Versicherungsschutz.
Wer etwa eine schwere Magenschleimhautentzündung verschweigt, verliert den Versicherungsschutz. Das entschied zumindest das Oberlandesgericht Brandenburg, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt (Aktenzeichen: 11 U 6/11).
In dem Fall hatte eine Beamtin im Alter von 40 Jahren eine Lebensversicherung mit zusätzlicher Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Bei den Fragen zu ihrem Gesundheitszustand hatte sie aber nicht angegeben, dass sie unter einer medizinisch behandelten Gastritis - einer Magenschleimhautentzündung - litt.
Wegen einer Dienstunfähigkeit wurde die Frau einige Jahre später in den Ruhestand entlassen und bezog seitdem eine jährliche Rente in Höhe von rund 3600 Euro aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Die Versicherung stellte ihre Zahlungen aber ein, nachdem sie von der Gastritis erfahren hatte.
Die Klage gegen die Versicherung hatte keinen Erfolg. Die Kundin müsse sich im Klaren sein, dass die Versicherung auf eine schwere Erkrankung hingewiesen werden müsse, befanden die Richter. Denn nur dann habe das Unternehmen auch die Möglichkeit, den Antrag abzulehnen oder Prämienzuschläge zu fordern. Daher sei die Versicherung berechtigt, den Vertrages wegen arglistiger Täuschung anzufechten.