Zinssatz bei Steuernachzahlungen: Einspruch einlegen
Berlin (dpa/tmn) - Steuernachzahlungen werden verzinst. Der Zinssatz dafür beträgt sechs Prozent pro Jahr. Dadurch kommen schnell hohe Summen zusammen. Verbraucher können Einspruch einlegen.
„Die Höhe des Zinssatzes stößt immer wieder auf Unverständnis“, sagt Anita Käding vom Steuerzahlerbund. „Da die Steuernachforderungen meist erst einige Jahre später festgestellt werden, kommen durch die Zinsen schnell erhebliche Summen zustande.“ Inzwischen ist zu diesem Thema vor dem Bundesfinanzhof in München ein Revisionsverfahren anhängig (Aktenzeichen: I R 80/10).
Von Zinsfestsetzungen aufgrund von Steuernachforderungen betroffene Steuerzahler können im Hinblick auf dieses Verfahren Einspruch gegen ihren Zinsbescheid einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. „Der Einspruch muss allerdings spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Zinsbescheides erfolgen“, erklärt Käding. „Bei einem positiven Verfahrensausgang können die Betroffenen dann ebenfalls profitieren.“