Vorauszahlungen: Wechsel der Steuerklasse prüfen
Berlin (dpa/tmn) - In diesen Tagen erhalten viele Steuerzahler ihren Steuerbescheid. In einigen Fällen wurden darin auch Vorauszahlungen festgesetzt, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Diese Bescheide sollten gründlich geprüft werden.
Betroffen seien dabei oft Arbeitnehmer-Ehepaare etwa mit der Steuerklassenkombination III/V, die bisher keine Vorauszahlungen leisten mussten. Aber auch Geringverdiener in der Steuerklasse V und VI müssen unter Umständen Steuervorauszahlungen leisten.
Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung zur Abzugsfähigkeit von Krankenkassenbeiträgen. Danach muss der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren eine sogenannte Vorsorgepauschale berücksichtigen. Bei der Steuererklärung wird hingegen nicht die Pauschale, sondern die tatsächlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Sind die tatsächlich geleisteten Beiträge niedriger als die Vorsorgepauschale, wurde zu wenig Lohnsteuer einbehalten. Der Steuerzahler muss nachzahlen, in der Regel wird zusätzlich eine Steuervorauszahlung festgesetzt.
Die entsprechenden Bescheide sollten gründlich geprüft werden. Sind die Vorauszahlungen zu hoch oder haben sich die Einkommensverhältnisse des Ehepaares geändert, kann eine Anpassung der Vorauszahlungen beim Finanzamt verlangt werden. Unter Umständen kann sich auch ein Steuerklassenwechsel der Ehepartner in die Steuerklasse IV/IV oder IV Faktor lohnen.