Daten per Computer ans Finanzamt schicken

Berlin (dpa/tmn) - Die Zeit läuft: Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2013 endet in diesem Jahr am 2. Juni. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Wer es schneller will, kann seine Daten elektronisch übermitteln.

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Steuerzahler können ihre Steuererklärung auch elektronisch an das Finanzamt schicken. Arbeitnehmer haben hier in der Regel die Wahl: Sie können selbst entscheiden, ob sie die Abgabe in Papierform oder über den Computer bevorzugen.

Werden allerdings Gewinneinkünfte erzielt, besteht seit dem Veranlagungszeitraum 2011 eine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung. Unter diese Regelung fallen Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende oder Selbstständige. Erzielen Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem Lohn, mehr als 410 Euro pro Jahr aus Gewinneinkünften, sind auch sie verpflichtet die Daten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Auch die Einnahmeüberschussrechnung, mit der Selbstständige oder Gewerbetreibende ihre Gewinne ermitteln, muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden.

Der Bund der Steuerzahler weist jedoch darauf hin, dass Freiberufler, deren Einnahmen 17 500 Euro im Jahr nicht übersteigen, von der Pflicht zur elektronischen Abgabe befreit sind. In diesen Fällen wird es nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung bloß eine formlose Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben beigefügt ist. Die formlose Gewinnermittlung kann auf einem Extrablatt per Post oder als Anhang in einer E-Mail an das zuständige Finanzamt geschickt werden.