Depot-Vollmacht für Erben hilft Vermögen sichern
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Bis ein Erbschein ausgestellt ist, kann einige Zeit vergehen. Daher sollten Erblasser ihren Erben noch zu Lebzeiten eine Vollmacht ausstellen, erklärt die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften.
05.04.2011
, 11:33 Uhr
Die Vollmacht müsse bei der konto- oder depotführenden Bank schriftlich hinterlegt werden. Mit einem solchen Papier hätten die Begünstigten später sofort Zugriff auf das Konto oder das Depot. Das heißt: Bei Kursschwankungen könnten sie schnell reagieren und Aktien oder Fonds eventuell verkaufen, um das Vermögen zu schützen.