Diabetes nicht der Unfallversicherung verschweigen
Oldenburg (dpa/tmn) - Diabetiker müssen ihrer Unfallversicherung ihr Leiden angeben. Tun sie es nicht, kann der Versicherer den Vertrag im Schadensfall wegen arglistiger Täuschung anfechten. Das entschied das Oberlandesgerichts Oldenburg.
Diabetiker verschweigen ihr Leiden beim Abschluss einer Unfallversicherung besser nicht. Ansonsten riskieren sie den Versicherungsschutz. Das berichtet die Fachzeitschrift „recht und schaden“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg. Nach Auffassung des Gerichts kann das als arglistige Täuschung gelten. Das gilt zumindest, wenn der Betroffene auf Insulinspritzen angewiesen ist und sogar schon Gliedmaßen amputiert wurden (Aktenzeichen: 5 U 78/09).
Das Gericht wies damit die Zahlungsklage eines Versicherten gegen seine private Unfallversicherung ab. Der Kläger hatte bei Abschluss der Unfallversicherung verschwiegen, dass er an Diabetes mellitus Typ II litt und ihm einige Wochen vorher die linke Kleinzehe amputiert wurde. Als der Kläger einen Unfall erlitt, weigerte sich die Versicherung, zu zahlen. Sie erklärte stattdessen die Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung.
Das OLG gab der Versicherung Recht. Diabetes sei keine für die Unfallversicherung unbedeutende Erkrankung. Der Kläger hätte sie daher angeben müssen. Da ihm die Krankheit nicht zuletzt wegen der Amputation auch bewusst gewesen sei, dürfe unterstellt werden, dass er sie absichtlich verschwiegen habe.