„Dieselgate“: Doppelstrategie bei VW-Anlagen

Frankfurt/Wolfsburg (dpa) - Eigentümer von VW-Aktien und -Anleihen sollten nach Meinung von Anlegervertretern eine Doppelstrategie verfolgen, um für Verluste aus dem Abgas-Skandal entschädigt zu werden.

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Die Betroffenen sollten nach einem Vergleich streben und gleichzeitig schnell prüfen, ob sich eine Klage lohne, sagte die Hauptgeschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Jella Susanne Benner-Heinacher, in Frankfurt. Sie geht davon aus, dass VW seine Eigner zu spät über den Diesel-Skandal und dessen finanziellen Folgen informiert hat und daher Schadenersatz leisten muss.

Möglicherweise trete die Verjährung nach deutschem Recht bereits zum 18. September dieses Jahres ein - dem Jahrestag der ersten offiziellen Informationen des Konzerns an die Börsen, erklärte Benner-Heimacher. Über den exakten Verjährungstermin gebe es zwar unterschiedliche juristische Meinungen, sie nenne daher aus Sicherheitsgründen den frühestmöglichen Termin. Bislang hatte die DSW den Anlegern zum Abwarten geraten.

Hintergrund sind der langsame Fortschritt des Musterklageverfahrens beim Landgericht Braunschweig und die Bestrebungen einer niederländischen Stiftung, mit dem VW-Konzern einen europaweit gültigen Vergleich zu schließen. Dies hat das Unternehmen bislang abgelehnt, weil man keine kapitalrechtlichen Fehler begangen habe, die Anlass für einen Vergleich gäben. Die DSW unterstützt den für die Anleger zunächst kostenfreien Stiftungsweg, der allerdings nicht die Verjährung möglicher Ansprüche auf Schadenersatz hemmt.

Ein gerichtlich bestätigter Vergleich nach niederländischem Recht könnte europaweit verbindlich angewendet werden und so die zu erwartende langjährige Prozesswelle eindämmen, erklärte der Stiftungsanwalt Eric Breiteneder. Er verwies auf weit längere Verjährungsfristen in anderen europäischen Ländern mit 15 Jahren in Spanien an der Spitze.

Die Stiftung vertritt nach eigenen Angaben rund 6500 Investoren aus 26 Ländern mit 13 Milliarden Euro an investiertem Kapital. Zu 95 Prozent handele es sich um Eigner von Unternehmens-Anleihen und Finanzprodukten. Die Mehrzahl der Fälle entfällt auf deutsche Kleinaktionäre, während der Großteil der Investitionssumme bei ausländischen Fonds liegt. Den Kapitalschaden seiner Mandanten schätzte der Anwalt auf 25 bis 33 Prozent ihres Investments - das wären 3,25 Milliarden bis 4,33 Milliarden Euro.

Die Stiftung sucht vor der VW-Hauptversammlung am Mittwoch (22. Juni) nach Anlegern, die sich dem Vergleichsweg anschließen wollen. Im Erfolgsfall sollen nach ihrem Plan 18 Prozent der Vergleichssumme von VW an die von einem US-Anwaltsbüro vorfinanzierten Stiftung fließen.