Hohe Schäden möglich Drohnen nicht ohne Haftpflichtversicherung starten lassen
Mainz (dpa/tmn) - Wer eine Drohne steuern will, sollte eine passende Haftpflichtversicherung haben. Nach aktueller Rechtslage müssen Halter sogar eine Luftfahrthaftpflichtversicherung abschließen, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Ob diese bereits in der bestehenden Privathaftpflicht enthalten ist, müssen Hobbypiloten beim Versicherer erfragen. In jedem Fall sollte die vereinbarte Versicherungssumme fünf Millionen Euro nicht unterschreiten.
Bei sehr teuren Drohnen kann darüber hinaus eine Geräteversicherung sinnvoll sein. Da eine Beschädigung oder Zerstörung der Drohne aber in der Regel nicht die wirtschaftliche Existenz des Eigentümers bedroht, ist eine entsprechende Sachversicherung aus Sicht der Verbraucherschützer auch verzichtbar.