Ob diese bereits in der bestehenden Privathaftpflicht enthalten ist, müssen Hobbypiloten beim Versicherer erfragen. In jedem Fall sollte die vereinbarte Versicherungssumme fünf Millionen Euro nicht unterschreiten.
Bei sehr teuren Drohnen kann darüber hinaus eine Geräteversicherung sinnvoll sein. Da eine Beschädigung oder Zerstörung der Drohne aber in der Regel nicht die wirtschaftliche Existenz des Eigentümers bedroht, ist eine entsprechende Sachversicherung aus Sicht der Verbraucherschützer auch verzichtbar.