Im Schadensfall Drohnen-Piloten brauchen Haftpflichtversicherung
Berlin (dpa/tmn) - Jedes Luftfahrzeug muss laut Gesetz versichert werden. Damit gilt auch für Drohnen eine Versicherungspflicht.
Eine private Haftpflichtversicherung greift allerdings nicht in jedem Fall, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Drohnen-Piloten bräuchten mitunter eine spezielle Police.
Eine solche spezielle Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Hobbypilot anderen zufügt. Dazu zählen in der Regel Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zu der festgelegten Deckungssumme.
Flugmodelle, die schwerer sind als 250 Gramm, müssen künftig mit dem Namen und der Adresse des Halters gekennzeichnet sein. Dadurch sollen Besitzer schnell ermittelt werden können, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Die Kennzeichnung muss fest mit dem Flugmodell verbunden sein und feuerfest beschriftet werden. Drohnenbesitzer haben dafür noch bis zum 1. Oktober Zeit, erklärt der GDV.