Dubiose Mahnung: Forderung schriftlich widersprechen
Leipzig (dpa/tmn) - TÜV-Siegel und Mitgliedschaft in seriösen Verbänden - manche dubiose Unternehmen versuchen, sich einen seriösen Anstich zu geben, um Geldforderungen Nachdruck zu verleihen.
Verbraucher sollten kritisch bleiben, wenn sie unerwartet dubiose Mahnbriefe bekommen, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Denn nur, wenn Empfänger einen Vertrag unterschrieben haben, müssten sie auch zahlen. Unberechtigen Forderungen sollten Betroffene widersprechen.
Derzeit erhielten viele Verbraucher ein Schreiben einer Firma aus Süddeutschland, erklärt die Verbraucherzentrale. Darin würden 49 Euro von ihnen gefordert, weil sie angeblich ein Zeitschriftenabonnement abgeschlossen hätten. Die Firma gebe außerdem vor, dass sich die Verbraucher auf ein erstes Schreiben nicht gemeldet hätten.
Die Firma drohe in dem Schreiben mit gerichtlichen Schritten, wenn Empfänger die Rechnung nicht begleichen. Durch die Zahlung könnten Zwangsmaßnahmen und die dadurch entstehenden Kosten noch abgewendet werden. Um sich einen seriösen Anstrich zu geben, werde in dem Brief darauf hingewiesen, dass die Firma Mitglied der Schufa Holding AG und im Deutschen Dialogmarketing Verband sei. Zudem befänden sich zwei TÜV-Siegel auf dem Schreiben.
Dennoch müssten Verbraucher die Forderung nicht begleichen, wenn sie sich sicher sind, dass sie kein Abonnement abgeschlossen haben, betonen die Verbraucherschützer. Allerdings sollten Verbraucher der unberechtigten Forderungen schriftlich widersprechen. Dabei sollten sie darauf verweisen, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde und sie deshalb der Forderung nicht nachkommen werden. Der Brief sollte als Einschreiben mit Rückschein geschickt werden.
Dies sei notwendig, um einen negativen Schufa-Eintrag zu verhindern, so die Verbraucherschützer. Denn Firmen könnten einen derartigen Eintrag bei offenen Forderungen veranlassen - selbst wenn diese unberechtigt sind.