Stromsperre droht ab Rückständen von 100 Euro
Rostock (dpa/tmn) - Wenn der Strom nicht bezahlt wird, gehen in den eigenen vier Wänden schnell die Lichter aus. Flattert eine Mahnung ins Haus, sollten Kunden umgehend ihren Versorger kontaktieren.
Eine offene Stromrechnung kann schnell Ärger bedeuten: Schon ab einem Rückstand von 100 Euro dürfen Unternehmen säumigen Kunden den Strom abstellen. Darauf weist Horst-Ulrich Frank von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Rostock hin. Eine Bedingung gibt es aber: „Der Versorger muss die Stromsperre vier Wochen vorher schriftlich ankündigen.“ Außerdem müsse das Unternehmen den Kunden drei Tage vor dem Termin nochmals schriftlich informieren.
Kunden sollten sich bereits bei der ersten Mahnung mit ihrem Versorger in Verbindung setzen, empfiehlt Frank. „Denn oft wird in dieser Mahnung auch schon die Stromsperre angedroht.“ Wer sich mit dem Versorger auf eine Ratenzahlung einigt oder glaubhaft macht, dass er die Rechnung innerhalb kurzer Zeit begleichen kann, könne eine Sperre in der Regel abwenden.
Dieses Vorgehen lohne sich auch finanziell, betont Frank: „Für die Sperre und die anschließende Entsperrung verlangen die Unternehmen mitunter hohe Gebühren.“ Er gibt ein Beispiel: Ein Kunde sei mit 100 Euro bei seinem Versorger im Rückstand. Für die Sperre und Entsperrung müsse er zusätzlich 150 Euro zahlen. „Das ist am Ende doch etwas unverhältnismäßig.“