Das gelte für diejenigen, deren persönlicher Steuersatz unter dem der Abgeltungssteuer, also unter 25 Prozent, liege, erklärt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Auch für Rentner und Geringverdiener, die keine oder nur geringe Einkommenssteuer zahlten, sei zu empfehlen, die Anlage KAP abzugeben. Falls bei ihnen Abgeltungssteuer einbehalten wurde, könne es sich lohnen, auf diese Weise eine Günstigerprüfung einzureichen.
Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne und andere Kapitalerträge werden seit dem 1. Januar 2009 einheitlich mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belegt. Die Beträge werden direkt von den Kreditinstituten ans Finanzamt abgeführt.