Eigentümer können nachträgliche Kreditzinsen leichter absetzen
Berlin (dpa/tmn) - Besitzer können bei Vermietungsimmobilien Schuldzinsen, die durch die Finanzierung der Anschaffung entstehen, steuerlich jetzt leichter geltend machen.
Schuldzinsen bei Vermietungsimmobilien können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) jetzt einfacher von der Steuer abgesetzt werden. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin hin. Dabei handelt es sich um sogenannte nachträgliche Kreditzinsen. Bei ihnen reicht der Verkaufserlös nicht aus, um das Darlehen vollständig zurückzuzahlen.
Bislang erlaubten die Finanzämter den Zinsabzug in solchen Fällen nur, wenn der Verkauf der Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren erfolgte. Dem ist der BFH aber jetzt entgegengetreten. Der steuermindernde Zinsabzug ist nun auch zulässig, wenn der Verkauf außerhalb der Spekulationsfrist erfolgte (Az.: IX R 45/13).
Wichtig zu beachten: Bis zum Verkauf muss der Besitzer ein Interesse an der Vermietung der Immobilie gehabt haben. Wenn er seit längerem keine Vermietungsabsicht mehr hatte, sondern das Objekt nur noch verkaufen wollte, ist der sogenannte Veranlassungszusammenhang aufgelöst. Die Folge: Der Zinsabzug kann gestrichen werden.