Einlagensicherung bei privaten Banken sinkt ab Januar
Berlin (dpa/tmn) - Geht eine Bank pleite, ist das für Kunden erstmal ein Schock. Allerdings sind Einlagen in der Regel geschützt. Dafür gibt es die Einlagensicherung. Beim Einlagensicherungsfonds der privaten Banken treten am 1. Januar 2015 Änderungen in Kraft.
Ab dem kommenden Jahr sinkt die Sicherungshöhe für Sparguthaben bei privaten Banken. Nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Banken sind derzeit Anlegergelder bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank geschützt. Diese Sicherungsgrenze wird ab dem 1. Januar auf 20 Prozent abgesenkt. Bis 2025 soll sie schrittweise weiter bis auf 8,75 Prozent fallen. Kunden von Sparkassen, den Volks- und Raiffeisenbanken und den öffentlichen Banken sind von der Änderung nicht betroffen. Diese Institute haben jeweils eigene Sicherungssysteme, die im Falle einer Bankpleite einspringen.
Kunden müssten sich jetzt aber keine Sorgen um ihr Erspartes machen, erklärt Julia Topar von Bankenverband. „Für die breite Masse der Sparer hat das keine Auswirkungen“, sagt auch Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Durch die gesetzliche Einlagensicherung seien innerhalb der EU ohnehin 100 000 Euro pro Kunde pro Bank geschützt, erklärt Feck. Erst danach greifen die Einlagen- und Sicherungssysteme der Geldinstitute. Nach Angaben des Bankenverbandes liegt der Schutz bei der kleinsten Mitgliedsbank nach der Absenkung der Sicherungsgrenze noch bei 1 Million Euro pro Kunde.
„Geschützt durch diese Einlagensicherung sind Kundengelder zum Beispiel auf Tagesgeldkonten“, sagt Julia Topar. Aber auch Einlagen auf Festgeld- und Girokonten sowie Sparbüchern seien gesichert. Nicht unter den Schutz fielen dagegen Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, etwa Inhaberschuldverschreibungen oder Zertifikate. Auch Aktien und Anleihen sind nicht von der Einlagensicherung erfasst, denn sie werden lediglich von der Bank verwahrt.
„Die Einlagensicherungssysteme der Banken sind wichtig, um das Vertrauen der Kunden zu erhalten“, erklärt Markus Feck. In einigen Fällen habe sich auch gezeigt, dass das System funktioniere, etwa bei der Privatbank Reithinger oder der Noa-Bank. Niels Nauhauser von der Verbaucherzentrale Baden-Württemberg sieht das etwas kritischer: „Den großen Test hat das System noch nicht bestanden.“ Ginge ein großes Geldinstitut pleite, könne es schwer werden, das Versprechen zu erfüllen. Kunden, die sich Sorgen machen, könnten ihr Guthaben so splitten, dass sie jeweils 100 000 Euro bei einem Institut nicht übersteigen.