Entgelt für Zwangskontoauszug unzulässig
Leipzig (dpa/tmn) - Einige Banken verschicken unaufgefordert Kontoauszüge und erheben dafür Gebühren. Doch das ist nicht rechtens, wenn Kunden ihre Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker abholen oder online abrufen können.
Geldinstitute dürfen von Kunden keine Gebühren für Zwangskontoauszüge einfordern. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen mit Blick auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt hin. Denn die Übersendung der nicht abgerufenen Kontoauszüge liege im Interesse der Bank, befanden die Richter (Az.: 2-25 O 260/10). Die Verbraucherschützer mahnten erfolgreich eine Sparkasse ab. Diese hatte für das Erstellen eines Zwangskontoauszuges pro Auszug ein Entgelt in Höhe von 1,00 Euro vom Kunden gefordert.
Nach Ansicht der Richter in Frankfurt ist eine Bank aber verpflichtet, in bestimmten Zeitabständen Rechnungsabschlüsse zu fertigen und dem Kunden zu übermitteln. Dieser Verpflichtung kommen die Kreditinstitute dadurch nach, dass sie dem Kunden die Möglichkeit zum kostenfreien Abholen der Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker oder im Wege des Onlineabrufes bieten. Porto für das Übersenden eines Zwangskontoauszuges sind allerdings zulässig.