Falsche Riester-Bescheinigungen mit Antrag berichtigen
Berlin (dpa/tmn) - Nicht immer sind die Riester-Bescheinigungen ganz korrekt. Damit die Zulagen nicht verloren gehen oder steuerliche Abzugsbeträge nicht nachträglich aberkannt werden, sollten diese Bescheinigungen auf Richtigkeit überprüft werden.
Auch bei Riester-Bescheinigungen kann sich der Fehlerteufel einschleichen. Sparer sollten deshalb ihre Dokumente immer auf Richtigkeit prüfen, um am Ende nicht sogar auf einen Teil ihrer Zulagen verzichten zu müssen. „Stellt sich heraus, dass die Bescheinigung fehlerhaft ist, muss auf korrektem Weg und innerhalb der Frist gegen die fehlerhafte Bescheinigung vorgegangen werden“, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.
Wurde in der Bescheinigung beispielsweise die Kinderzulage vergessen, führt ein einfacher Einspruch nicht zum Ziel. „Um die Zulage in der richtigen Höhe zu erhalten, muss man beim Vertragsanbieter formlos einen sogenannten Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage stellen“, erklärt Nöll. Die Versicherungsgesellschaft verfasst dann zu diesem Antrag eine Stellungnahme und leitet sowohl den Antrag als auch die Stellungnahme an das zuständige Finanzamt weiter. Das Finanzamt überprüft die Zulagenhöhe und erlässt einen neuen Bescheid.
Der Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage ist zwar formlos beim Versicherungsanbieter zu stellen, wichtig ist es jedoch, die Frist einzuhalten. Nach Erhalt der Bescheinigung, in der die Zulagenhöhe ausgewiesen ist, hat der Riester-Sparer ein Jahr Zeit, um den entsprechenden Antrag beim Versicherungsanbieter zu stellen. „Wird diese Frist verpasst, ist die Riester-Zulage endgültig verloren“, warnt Nöll.