Schaden an Silvester: Wer zahlt, wenn es brennt und wehtut?
Hamburg (dpa/tmn) - Feuerwerk ist toll, gäbe es nicht die eine oder andere üble Überraschung: Mal gehen die Gardinen in Flammen auf, mal bleiben nach einem lauten Knall die Ohren taub. Die gute Nachricht: Für die meisten Schäden kommen Versicherungen auf.
Silvester zählt zu den schadenträchtigsten Nächten des Jahres. Hauptauslöser sind häufig fehlgeleitete Böller. Im Fall des Falles springen Versicherungen ein. Betroffene sollten Schäden um Haus und Garten dokumentieren und erst nach Absprache mit dem Versicherungsunternehmen beseitigen. Welche Police greift wann?
Private Haftpflicht: Diese wichtige Police kommt generell für Fremdschäden auf. An Silvester passiert das schnell. Martin Oetzmann vom Bund der Versicherten (BdV) in Hemstedt-Ulzburg bei Hamburg beschreibt ein typisches Malheur: „Ich bin zu Gast bei Freunden, zünde ein Tischfeuerwerk, und das Mobiliar geht in Flammen auf.“ Solche Missgeschicke deckt die Haftpflicht genauso ab wie von verirrten Böllern zerdepperte Fensterscheiben im Haus nebenan.
Bei Vorsätzlichkeit können Verursacher nicht unbedingt mit Versicherungsschutz rechnen. Stecke jemand eine Rakete in die Manteltasche eines Bekannten, dürfe er wohl kaum auf Hilfe von der Haftpflicht vertrauen, meint Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Von Kindern ausgelöste Schäden regulieren die Assekuranzen unter den Voraussetzungen, die in der elterlichen Police verankert sind.
Hausratversicherung: Diese Versicherung leistet Wiedergutmachung für Verluste beim beweglichen Inventar. Darunter fallen Möbel, Handys, Bücher, Kleidung und Elektrogeräte, die zum Beispiel eine versehentlich in die Wohnung fliegende Rakete in Brand setzt. Zudem sind auf Balkon und Terrasse stehende Gegenstände wie Grills, Blumen und Mülleimer abgesichert. Auch Löschschäden werden anerkannt.
Die Gesellschaften gucken sich in der Regel gemeldete Silvester-Schäden genau an. Sie prüfen, ob der Versicherungsnehmer eventuell eine Mitschuld trägt und die Leistung deswegen gekürzt wird. Um solchen Ärger zu vermeiden, rät Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB), Fenster, Türen, Dachluken und Kellerfenster am Silvesterabend zu schließen. Denn offene oder gekippte Fenster in der leeren Wohnung stuft die Hausratversicherung speziell in dieser Nacht als fahrlässig ein. „Zuhause auf dem Balkon stehen und bei offener Tür anstoßen, ist aber nicht fahrlässig“, betont der GDV.
Wohngebäudeversicherung: Diese Versicherung schützt Immobilienbesitzer vor Sachschäden, die explodierendes Feuerwerk anrichtet. Neben dem Haus an sich wird alle nicht bewegliche Habe ersetzt. Der Versicherungsvertrag gilt meistens auch für in Flammen aufgegangene oder beschädigte Gartenhütten und Garagen. Mieter sprechen bei Schäden an ihrem Balkon, an Fenstern, Türen und ähnlichem zuerst ihren Vermieter an. Er veranlasst die Reparatur und rechnet über seine Gebäudeversicherung ab.
Unfallversicherung: Raketen zünden ist ein riskantes Vergnügen. Zerfetzte Hände, abgerissene Finger, taube Ohren gehören zu den üblichen Silvester-Verletzungen. Die Krankenkasse übernimmt die akute Behandlung und die Heilkosten. Bei bleibenden Schäden können Verbraucher ihre private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen. Die eine zahlt zum Beispiel Hilfsmittel, etwa Hörgeräte. Die andere empfehlen Experten wie Oetzmann, um den Lebensunterhalt abzusichern, falls jemand infolge seines selbst verursachten Böllerunfalls nicht mehr arbeiten kann. Hat ein Dritter den Schaden verschuldet, kommt im Allgemeinen dessen Haftpflicht auf.